Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken mehr als 13
Millionen Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von
Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
"Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben
eine notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln",
sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI und Präsident der
Bundesapothekerkammer. "Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern
schlicht eine Notwendigkeit - zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind
ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles
Arzneimittel gibt."
Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln
sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u.a.
vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die
Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.
Kiefer: "Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen
übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung
deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke
entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der
zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012
weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung
dieser Leistung angemessen angepasst wird", fordert Kiefer.
Der Großteil der 13 Millionen maßgefertigten Medikamente für
gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte 'allgemeine
Rezepturen' (8,2 Mio.), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann
solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten
von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden
so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder
Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.
"Die Apotheken haben 2012 weit mehr als 13 Millionen Rezepturen
hergestellt", sagt Kiefer. "Über die tatsächliche Anzahl liegen uns
keine genauen Daten vor." Denn Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept
verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören
beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die
Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de und www.dapi.de
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Dr. Ursula Sellerberg, MSc,
Stellvertretende Pressesprecherin
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