> Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Aenderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) im Deutschen Bundestag erklaert die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann:
Die 15. AMG-Novelle stellt ein gelungenes Gesamtpaket dar, mit dem die SPD im Arzneimittelbereich europarechtliche Regelungen sachgerecht umgesetzt und sinnvolle Aenderungen in vielen anderen Bereichen erreicht hat.
So konnten neben der notwendigen Ueberfuehrung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht wichtige Regelungen auf den Weg gebracht werden, die neben der Sicherstellung einer flaechendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln insgesamt zu einer Staerkung der Grundlagen der Gesundheitsversorgung fuehren.
Herauszuheben sind hier vor allem die Staerkung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie die Sicherung der Finanzierungsbasis von ambulanten und stationaeren Hospizen in der Palliativversorgung. Im Bereich der
Kranken- und Altenpflege wird die Zugangsvoraussetzung fuer die Ausbildung kuenftig die abgeschlossene zehnjaehrige Schulbildung sein. Damit konnten die Weichen dafuer gestellt werden, auch in Zukunft den Bedarf an gut ausgebildeten Kranken- und Altenpflegekraeften zur Sicherstellung der Pflege decken zu koennen.
Auch fuer die aerztliche Versorgung konnte die SPD zahlreiche Verbesserungen im Rahmen der 15. AMG-Novelle durchsetzen. So erhalten Politik und Oeffentlichkeit durch neue Berichtspflichten kuenftig mehr Transparenz ueber die Verguetungssituation der Vertragsaerzte.
Unerlaubten Absprachen zwischen Kassen und Aerzten kann das Bundesversicherungsamt durch ein neues Instrumentarium effektiv entgegenwirken. Damit wird dem sogenannten "Up-Coding", um hoehere Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich erhalten zu koennen, ein Riegel vorgeschoben.
Durch eine Uebergangsregelung zu Abrechnungen von ambulanten Leistungen ueber private Rechenstellen konnten zudem die sogenannten Hausarztmodelle gesichert werden. Hier hat sich die SPD in der Koalition durchsetzen und datenschutzrechtliche Bedenken ausraeumen koennen, die sonst den Fortbestand der sinnvollen Hausarztmodelle gefaehrdet haetten. Der Datenschutz ist nun auch bei Nutzung privater Rechenstellen vollumfaenglich gewaehrleistet.
Mit der AMG-Novelle wird dem pharmazeutischen Grosshandel erstmals ein Anspruch gegenueber den pharmazeutischen Herstellern auf kontinuierliche und angemessene Belieferung eingeraeumt. Leider ist die ebenfalls geplante Neugestaltung der Grosshandelsspanne mit der Union nicht umzusetzen gewesen. Hier besteht Nachregelungsbedarf in der kommenden Legislaturperiode.
Die SPD bedauert zudem, dass im Rahmen des Gesetzes keine Einschraenkungen der unerwuenschten Auswuechse des Arzneimittelversandhandels umgesetzt werden konnten. Die vorgeschlagenen Verschaerfungen der Qualitaetskriterien, die eine Rezeptsammlung und Arzneimittelabgabe an ungeeigneten Orten wie Tankstellen und anderen Gewerbebetrieben unterbunden haetten, konnten mit dem Koalitionspartner letztlich nicht vereinbart werden.
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