Mit der wirtschaftlichen Existenz von Unternehmen
darf man nicht am grünen Tisch der Koalitionsverhandlungen spielen.
Dies fordert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
von den künftigen Koalitionären. Die Entscheidung der Gruppe
Gesundheit, die staatlichen Zwangsmaßnahmen weiterzuführen und die
Absenkung des unternehmensgefährdenden Zwangsabschlages auf sieben
Prozent als Beispiel für Planungssicherheit und als Entgegenkommen
gegenüber der Industrie zu verkaufen, stellt angesichts der
exzellenten Finanzsituation der Kassen das Gegenteil von
Planungssicherheit dar. Damit bleibt ein Preisstopp bestehen, der die
Preise von 2009 festschreibt. Noch vor wenigen Wochen hatte die Union
dem BPI in dessen Wahlprüfsteinen schriftlich gegeben, dass keine
Verlängerung der Zwangsmaßnahmen geplant sei. "Wir fordern die
Wirtschaftspolitiker auf, den Gesundheitspolitikern deutlich zu
machen, dass so - gerade mit dem Mittelstand und der
standortgebundenen Industrie in Deutschland nicht umgegangen werden
kann", erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.
9,3 Milliarden Euro haben die pharmazeutischen Unternehmen über
die staatlichen Zwangsmaßnahmen seit 2010 an die GKV gezahlt. Für die
mittelständische standortgebundene Industrie sind das Belastungen,
die nicht zu schultern sind. Für Wegener steht fest: "Über mehr als
drei Jahre konnten die Unternehmen Kostensteigerungen bei Energie,
Personal oder Rohstoffen nicht in Preisanpassungen ausgleichen.
Derartige planwirtschaftliche Maßnahmen gibt es in keinem anderen
Wirtschaftszweig. Investitionen in Deutschland sind so für
standortgebundene Unternehmen immer weniger darstellbar. Sie wurden
in vielen Fällen schon dreieinhalb Jahre ausgesetzt und die Gefahr
besteht, dass die noch solide Basis der standortgebundenen
pharmazeutischen Industrie in Deutschland nicht nur erschüttert,
sondern zersetzt wird. Die Wirtschaftspolitiker der neuen Koalition
müssen dies in ihren Überlegungen berücksichtigen und
schnellstmöglich den Krankenkassenpolitikern ihrer Koalition Grenzen
aufzeigen."
Weiterhin fordert der BPI, dass es für Arzneimittel, denen in der
frühen Nutzenbewertung kein Zusatznutzen zugebilligt wurde, andere
Formen der Erstattungsbetragsfindung geben muss. Derzeit soll der
Erstattungsbetrag auf dem Niveau der wirtschaftlichsten - also
billigsten - Vergleichstherapie angesiedelt sein. "Wer dies so
umsetzen will, gefährdet die Therapievielfalt. Vielfach wird
Arzneimitteln aus rein formalen Gründen kein Zusatznutzen attestiert.
Das heißt aber bei weitem nicht, dass sie nicht für Patienten einen
solchen hätten. Mit einer Aufzahlungsmöglichkeit wie bei
Festbetragsarzneimitteln oder mit der Aufwertung selektiver Verträge
mit einzelnen Krankenkassen könnte hier gegengesteuert werden,
fordert Wegener.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de