fit und munter - Experten beraten über Mangelernährung und ernährungsmitbedingte Krankheiten weltweit

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Experten beraten über Mangelernährung und ernährungsmitbedingte Krankheiten weltweit

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35. Sitzung des Codex Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel

Rund 300 Delegierte und Beobachter aus 68 Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und 38 internationalen Nichtregierungsorganisationen haben sich in dieser Woche über die wichtigsten Herausforderungen durch fehlende und falsche Ernährung im 21. Jahrhundert beraten. Im Mittelpunkt der 35. Sitzung des Codex Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel (Codex Committee on Nutrition and Foods for Special Dietary Uses - CCNFSDU) in Bad Soden am Taunus stand unter anderem die Verbesserung der Versorgung von Erwachsenen und insbesondere Kindern mit lebenswichtigen Nährstoffen. Dabei ging es unter anderem um spezielle Beikostprodukte für untergewichtige Säuglinge und Kleinkinder, die vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern Anwendung finden, und die Anreicherung von Lebensmitteln mit essentiellen Nährstoffen.

Darüber hinaus wurden auch die Beratungen über Risikofaktoren für ernährungsmitbedingte Krankheiten fortgesetzt. Nachdem in der Vergangenheit Referenzwerte für Salz und gesättigte Fettsäuren festgelegt werden konnten, wurde jetzt ein Vorschlag zu einem Referenzwert für den Nährstoff Kalium beraten. Kalium soll sich - anders als Salz und gesättigte Fettsäuren - positiv auf das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen auswirken. Die Arbeiten an Referenzwerten für Nährstoffe, die mit ernährungsmitbedingten Krankheiten in Verbindung stehen, leisten einen wichtigen Beitrag zur der Umsetzung der Globalen Strategie für Ernährung, Bewegung und Gesundheit der Weltgesundheitsversammlung.
Hintergrund

Das CCNFSDU ist eines der nachgeordneten Gremien der Codex-Alimentarius-Kommission, die 1963 von der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet wurde. Es feiert somit in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Das Komitee erarbeitet internationale Lebensmittelnormen, Leitlinien und Verhaltensgrundsätze zum Schutz der Verbrauchergesundheit und im Interesse eines fairen Lebensmittelhandels. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit seiner Gründung im Jahr 1966 Gastgeberland für das CCNFSDU. Die Sitzungen des Komitees werden im Namen der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgerichtet. Das CCNFSDU widmet sich Fragen im Zusammenhang mit der Ernährung und erarbeitet Anforderungen an Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke. Seit seiner Gründung hat das CCNFSDU eine Vielzahl an Standards, Leitlinien und Verhaltensgrundsätzen erarbeitet. Insbesondere der Standard für Säuglingsnahrung, der detaillierte Anforderungen an die Zusammensetzung und Kennzeichnung dieser Erzeugnisse enthält, und der als Grundlage für die nationale Rechtsetzung in vielen Ländern und den internationalen Handel herangezogen wird, verdient eine besondere Erwähnung.

Zunehmend finden auch Themen, die für die problematische Ernährungssituation in vielen Entwicklungsländern von Bedeutung sind, Eingang in die Arbeit des CCNFSDU. Neben der Versorgung mit ausreichend Kalorien muss die Ernährung auch die Versorgung mit allen essentiellen Nährstoffen und Spurenelementen sicherstellen. Ist dies nicht gewährleistet, sprechen Fachleute von "verborgenem Hunger". Insbesondere für Kinder hat diese Form der Unterversorgung verhängnisvolle Folgen, denn gerade während der Wachstumsphase ist Mangelernährung für die körperliche und geistige Entwicklung fatal. Defizite können im späteren Leben nicht mehr aufgeholt werden. Das Problem des "verborgenen Hungers" verhindert nicht nur die positive Entwicklung der betroffenen Kinder, sondern damit verbunden auch die Entwicklung der ganzen Gemeinschaft - ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt.

Weitere Informationen unter www.bmelv.de/Codex-Alimentarius-Kommission


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
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Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79

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