"Das BKK System begrüßt die Vorschläge der
Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit zur durchgreifenden Reform der
stationären Versorgung. Das gilt ganz besonders für die Schaffung
eines Investitionsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro, damit kleinere
Kliniken zum Beispiel in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder
Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden können und Leistungen dort
kontaktiert werden, wo sie in guter Qualität erbracht werden",
erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Allerdings
sollte sich auch der Bund an einem solchen Fonds beteiligen, wie er
dies bereits in den neunziger Jahren bei der Renovierung der
Krankenhäuser in den neuen Ländern getan hat", so Knieps.
Bereits im Juni appellierten die Betriebskrankenkassen an die
politisch Verantwortlichen, nicht nur schnelle finanzielle Hilfen für
die Krankenhäuser zu beschließen, sondern Pflöcke für eine
Strukturreform einzuschlagen. Denn: Die zentralen Ursachen für die
weder medizinisch noch demographisch begründbare Mengendynamik im
Krankenhausbereich sind die Überkapazitäten, vor allem in den
Ballungsräumen.
"Das BKK System hält es für sinnvoll und praktikabel, dass künftig
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, zentrale
Kriterien für die Krankenhausplanung zu entwickeln. Hierzu gehören
indikationsbezogene Kennzahlen zu bedarfsgerechten Kapazitäten und
deren Erreichbarkeit. Vorrangig sollten diejenigen
Indikationsbereiche analysiert werden, bei denen die
Mengensteigerungen offensichtlich weder medizinisch noch
demographisch erklärbar sind", so Franz Knieps.
Auch die Vereinbarung der Koalitionäre, ein Zweitmeinungsverfahren
für ausgewählte Operationen per gesetzlichen Auftrag an den G-BA auf
den Weg zu bringen, finden Knieps ausdrückliches Wohlwollen. Jetzt
käme es auf die konkrete Ausgestaltung an: "Der G-BA muss die Auswahl
auf die Indikationen richten, bei denen eine medizinisch bedenkliche
Mengenentwicklung zu beobachten ist. Hier geht es auch um den Schutz
der Versicherten und Patienten." Weiterhin müsse der gesetzliche
Auftrag an den G-BA lauten, auch das Verfahren, die konkreten
Beurteilungskriterien für den Einzelfall sowie die
leistungsrechtliche Konsequenz zu regeln.
Der BKK Dachverband e.V. vertritt politisch und fachlich die
Interessen der betrieblichen Krankenversicherungen. Aktuell sind 89
Betriebskrankenkassen mit 9,9 Millionen Versicherten und fünf
Landesverbände Mitglieder des Dachverbandes.
Pressekontakt:
BKK Dachverband
Andrea Röder
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