Die Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden gestern abgeschlossen. Nach zähen Abstimmungen über Wochen im Rahmen der Koalitionsbildung liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe nun vor. Themen wie u.a. Importverbot von Wildfängen, Stärkung der Tierheime, Landwirtschaft sowie Tierschutz-TÜV wurden nach Informationen des Deutschen Tierschutzbundes aufgenommen. Europas größter Tier- und Naturschutzdachverband fordert im Besonderen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene, die offenbar zwischen der Union und der SPD noch strittig ist. Von einem Durchbruch für den Tierschutz kann bisher keine Rede sein, zumal die Verhandlungsführer die Arbeitsgruppenergebnisse noch absegnen müssen.
"Was für die CSU die Maut als Gradmesser ist, das muss für die SPD die Verbandsklage für Tierschutzverbände sein. Ohne die Verbandsklage als Instrument für den Tierschutz auf Bundesebene geht es für uns nicht. Dies war auch ein zentrales Wahlversprechen der SPD, abgesehen davon, dass viele Tierschutzherausforderungen noch nicht angegangen sind", mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Importverbot von Wildfängen, Stärkung der Tierheime, Stärkung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET), Tierschutz-TÜV: Der Deutsche Tierschutzbund bietet die Unterstützung bei der notwendigen raschen Umsetzung dieser drängenden Tierschutzfragen an.
Offenbar planen die Koalitionäre zudem einen Tierschutzplan zur Haltung von Tieren in der Landwirtschaft. Diese Initiative begrüßt der Deutsche Tierschutzbund. Der Verband warnt aber davor, einen solchen Plan zu nutzen, um Lösungen für offensichtliche Tierschutzprobleme auf "die lange Bank" zu schieben. "Es darf nicht das Motto sein: Weißt du nicht weiter, gründe einen Arbeitskreis. Viele Tierschutzprobleme in der Landwirtschaft und Lösungen sind offensichtlich, da braucht es keine Debatten mehr, da braucht es Taten", mahnt Schröder die Koalitionäre, konkreter zu werden.
Verbandsklage
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen bisher haben dies gezeigt.
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