das heutige Urteil des Bundessozialgerichts sieht Frank Spieth die Kritik der LINKEN an der Praxisgebühr inhaltlich zum Teil bestätigt. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt:
"Auch wenn das Bundessozialgericht formalrechtlich keinen Verstoß gegen die Verfassung sieht, bestätigt es inhaltlich die Kritik der LINKEN: Die Praxisgebühr hebt das Solidarprinzip aus den Angeln. Denn nur die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten müssen diese 'Eintrittsgebühr' beim Arzt zahlen. Die Arbeitgeber werden daran nicht beteiligt. Damit wird das Prinzip 'Halbe-Halbe' verletzt. Und die ohnehin schon privilegierten Privatversicherten werden auch von der Praxisgebühr verschont. Dieses unsoziale Gesetz, von SPD und Grünen eingeführt, gehört schnellstens aus der Welt geschafft."
F.d.R. Christian Posselt
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