Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)
warnt davor, Krankenhäuser als reine Wirtschaftsbetriebe einzustufen.
Hintergrund ist eine ab heute laufende Musterklage vor dem Tübinger
Landgericht. Es geht um die Finanzierung und den Erhalt hunderter
kommunaler Krankenhäuser in Deutschland. Die privaten Kliniken sehen
sich benachteiligt, wenn Landkreise ihren staatlichen Kliniken mit
Finanzspritzen beispringen, um sie am Leben zu halten. Dies sei gegen
das EU-Wettbewerbsrecht.
Verklagt wird ein kleiner Landkreis im Schwarzwald (Calw), der
seine zwei wichtigen Kliniken halten will und nun stellvertretend für
viele Kreise und Städte vor Gericht kämpft. Juristisch gesehen dreht
sich jedoch alles um die Frage, ob Krankenhäuser ganz normale
Wirtschaftsbetriebe sind oder nicht. Sind sie es, dürften sie nach
EU-Wettbewerbsrecht nicht unterstützt werden. Sind sie es nicht, darf
es staatliche Zuschüsse geben.
Der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen,
Hans-Peter Bruch, stellt zu diesem Thema klar: "Die staatlichen
Krankenhäuser sind ein Bestandteil unseres Sozialsystems. Da kann es
nicht sein, dass unsere Patienten nur noch nach ökonomischen Gesetzen
versorgt werden. Wer eine flächendeckende Versorgung will, der muss
Kapital in die Hand nehmen, um auch unrentable Kliniken in der
Peripherie zu erhalten, wo sie wirklich notwendig sind."
Unabhängig davon gibt es genügend Krankenhäuser und Betten in
Ballungsräumen, über deren Fortbestand sehr wohl diskutiert werden
muss. Dies hat jedoch nichts mit einer Konkurrenzlage zwischen
privaten und staalichen Kliniken zu tun, sondern mit Fehlanreizen und
Fehlverteilung, so die Chirurgen. Denn inzwischen schließen auch
immer mehr private Kliniken ganze Abteilungen, weil sie sich nicht
rentieren. Bruch: "Die Bevölkerung muss jedoch so versorgt werden,
dass, abhängig vom Krankheitsbild, eine Klinik in bestimmter
Entfernung erreicht werden kann, ohne durch einen zu langen Weg noch
mehr gesundheitlichen Schaden zu nehmen."
Pressekontakt:
Kathrin Reisinger
Pressesprecherin
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Fon: 030/28004-200
Fax: 030/28004-109
Mobil: 0160/3621563
E-Mail: presse@bdc.de