(NL/9615082793) Für Arbeitnehmer, die in sehr gut bezahlten Positionen tätig sind und in Österreich mit einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent belegt werden, gibt es überdurchschnittliche Möglichkeiten weniger Steuern zu bezahlen.
Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent ist in Österreich bereits ab 60.000 Euro Jahreseinkommen fällig. Zwischen 2005 und 2009 war der Einstieg in den Spitzensteuersatz von 50 Prozent sogar schon ab 51.000 Euro Jahreseinkommen.
Früher war die Österreichische Steuererklärung ein Indiz dafür, dass der Steuerpflichtige Einkommensteuer sparen wollte. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Auch nach der Steuerreform von 2009, bei der die Steuersätze und die Einkommensgrenzen geringfügig günstiger gestaltet wurden, ist Österreich keine Steueroase. Einkommen bis 11.000 Euro bleiben steuerfrei, für Einkommensteile zwischen 11.000 Euro und 25.000 Euro jährlich werden 38,333 Prozent Einkommensteuer veranschlagt, zwischen 25.000 und 60.000 Euro pro Jahr liegt der Steuersatz bei 43,596 Prozent und für Einkommensteile ab 60.000 Euro müssen Steuerzahler in der österreichischen Steuererklärung 50 Prozent an den Fiskus abführen.
Können Sie Einkommensteile von Österreich nach Deutschland verlagern?
Alle Arbeitnehmer, die nicht nur ihren Einsatzort in Österreich haben, sondern auch in Deutschland oder anderen Ländern in Europa ihrer Beschäftigung nachgehen, haben die Möglichkeit der Verlagerung der Besteuerung nach Deutschland. Im Moment sind das noch maximal 42 Prozent und man wird sehen, wie es nach den Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung ausschaut. In jedem Fall kann man wohl davon ausgehen, dass die 50%-Marke in Deutschland derzeit nicht eingeführt wird und schon gar nicht für Einkommen ab 60.000 Euro p.a.
Jeder Steuerpflichtige, der in der österreichischen Steuererklärung 50 Prozent Einkommensteuer bezahlen muss, sollte sich den Rat eines Steuerexperten für die österreichische Steuererklärung einholen, denn man hat ja nichts zu verschenken.
Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.
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