Anmoderationsvorschlag:
Das Feuerwerk gehört zu Silvester wie die Geschenke zu
Weihnachten. Über 100 Millionen Euro geben die Deutschen für Raketen,
Böller und Co. aus. Aber das Hantieren mit Feuerwerkskörpern ist
nicht ungefährlich. Denn was passiert, wenn ich beim Böllern auf der
Straße ein Auto beschädige oder sogar jemanden verletze? Und welche
Versicherung zahlt, wenn eine verirrte Rakete mein Haus in Brand
setzt? Die Antworten auf diese Fragen kennt meine Kollegin Jessica
Martin.
Sprecherin: Auch dieses Jahr werden wieder Millionen Deutsche mit
Böllern und Raketen das alte Jahr lautstark verabschieden und das
Neue begrüßen. Dabei aber unbedingt aufpassen, denn die
Feuerwerkskörper haben es in sich, sagt Stephan Schweda vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
O-Ton 1 (Stephan Schweda, 0:28 Min): "Nicht explodierte Raketen -
liegen lassen! Niemals aufheben und dann versuchen, die wieder
anzuzünden, da herrscht einfach eine hohe Explosionsgefahr und eine
hohe Gefahr, sich zu verletzten. Zuschauer sollten auf jeden Fall
einen Sicherheitsabstand zum Geschehen wahren und sich vor allen
Dingen nicht in Schussrichtung der Raketen aufstellen, andere
Richtung wählen. Und ein Hausbesitzer sollte einfach Türen und
Fenster zumachen, damit da keine Raketen reinfliegen können."
Sprecherin: Verirrt sich doch mal ein Silvesterrakete und kracht
in ein Haus, dann...
O-Ton 2 (Stephan Schweda, 0:15 Min.): "...muss natürlich derjenige
für den Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat. In so einer Nacht
wird man aber den Schadenverursacher, den Schädiger, oftmals gar
nicht finden, so dass beispielsweise für Schäden, die am Wohngebäude
entstehen, die eigene Wohngebäudeversicherung übernehmen würde."
Sprecherin: Und wenn herumfliegende Böller ein Auto beschädigen
oder es gar ganz in Brand setzen, springt die Kaskoversicherung ein.
O-Ton 3 (Stephan Schweda, 0:14 Min.): "Die Vollkaskoversicherung,
die leistet dann darüber hinaus für den Schaden, wenn zum Beispiel in
so einer Silvesternacht durch mutwillige Beschädigungen mein Auto
ramponiert wird. Man sagt dann, das ist ein Vandalismusschaden."
Sprecherin: Wer sich beim Hantieren mit den Feuerwerkskörpern
selbst verletzt...
O-Ton 4 (Stephan Schweda, 0:24 Min.): "...und dabei einen
dauerhaften Schaden davonträgt, der erhält hier Leistungen aus seiner
privaten Unfallversicherung. Ansonsten - wenn ich jemand anderem
einen Schaden zufüge, also die Rakete aufs Sofa fällt, das Sofa
irgendwie beschädigt ist, und ich das nicht absichtlich
beziehungsweise vorsätzlich getan habe, dann ist das ein Fall für
meine private Haftpflichtversicherung, damit der Geschädigte den
Schaden ersetzt bekommt."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Infos zum Thema gibt es beim
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Tel. 030-2020-5180
k.jarosch@gdv.de