Das Landgericht München I hat die Klage einer Frau
aus Unterschleißheim gegen die TÜV Rheinland LGA Products GmbH ("TÜV
Rheinland") im Zusammenhang mit Silikongel-Brustimplantaten von Poly
Implant Prothèse abgewiesen.
Damit haben mit den bereits zuvor ergangenen Entscheidungen der
Landgerichte Frankenthal und Nürnberg-Fürth nun insgesamt drei
deutsche Landgerichte Klagen gegen TÜV Rheinland abgewiesen.
Das Landgericht Marseille hat zudem am 10. Dezember 2013 die
Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen
Frauen sowie von TÜV Rheinland zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt.
Die Klägerin vor dem Landgericht München hatte vorgebracht, ihr
hätten durch die Implantation von Silikongel-Brustimplantaten des
französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse ("PIP")
Gesundheitsschäden gedroht; sie habe daher vorsorglich die Implantate
entfernen und gegen Implantate eines anderen Herstellers austauschen
lassen.
"Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass TÜV Rheinland
seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang
mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat.", sagte Ina
Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Prozessbevollmächtigte
von TÜV Rheinland in diesem Verfahren.
Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland
nicht erkennbar und konnten mit den Mitteln, die einer privaten
Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden.
Auch das hat die Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt.
Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial
verwendet zu haben.
PIP hat vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
Verwendung des Silikons von NuSil vorgehalten. Zum Zeitpunkt der
Audits durch TÜV Rheinland war das Silikon von NuSil am Standort von
PIP. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender
Rohmaterialien wurden systematisch durch PIP verschleiert.
Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.
TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von
Patientinnen mit PIP-Implantaten. TÜV Rheinland teilt das Interesse
der Patientinnen an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen
Handlungen von PIP und hatte deshalb bereits 2011Strafanzeige gegen
PIP und die dort handelnden Personen gestellt.
Das Landgericht Marseille hat am 10. Dezember 2013 die
Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen
Frauen sowie von TÜV Rheinland zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-4355
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse