Thema: Seit dem 1.7.1996 haben pflegebedürftige Personen, eingeteilt in drei Pflegestufen, Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegeversichert ist man dort, wo ein Krankenversicherungsschutz besteht.
So beantragen Sie eine Pflegestufe
* schriftlicher Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Pflegekasse
* die Pflegekasse informiert den Medizinischen Dienst (MDK).
* nachfolgender Termin, nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen
* Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch einen Mitarbeiter des MDK während des Termins
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